Englisch ist in weiten Teilen der internationalen Wirtschaft nicht nur die lingua franca, englisches Recht, genauer das Recht von England and Wales ist in internationalen Verträgen häufig auch das vereinbarte Recht. Das mag auch damit zusammenhängen, dass Verträge nach englischem Recht eine Tendenz haben, viele vertragliche Fragen ausführlich im Vertrag zu regeln und weniger Bezugnahmen auf kodifiziertes Recht (Gesetze) zu haben. Ob das englische Recht damit immer die für die Transaktion zweckmäßige Rechtsordnung ist, ist eine andere Frage. Tatsache aber ist, dass viele internationale Transaktionen nach englischem Recht vereinbart werden und damit ist eine gründliche Kenntnis des englischen Rechts in der Vertragsgestaltung und gegebenenfalls in rechtlichen Auseinandersetzungen unabdingbar.

Wir verfügen einerseits über Kollegen, die viel Erfahrung mit vertraglichen Gestaltungen nach englischem Recht gesammelt haben und zum anderen über feste Arbeitsbeziehungen zu verschiedenen englischen Kanzleien, die uns je nach Ausrichtung der Angelegenheit ad hoc im englischen Recht unterstützen.

Wir unterstützen Sie:

  • Bei der Vertragsgestaltung von internationalen Verträgen nach englischem Recht oder einem besonderen Bezug zum englischen Recht;
  • Bei rechtlichen Auseinandersetzungen nach englischem Recht;
  • In streitigen Verfahren vor englischen staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten;
  • In sonstigen Fragen mit Bezug zu englischem Recht.

ANSPRECHPARTNER

Dr. Julian Ries

Senior partner, Germany

Dmytriy Nyshpal

COUNSEL, UKRAINE