Wir beraten laufend in allen wesentlichen Fragen des Arbeitsrechts, wobei wir typischerweise für den Arbeitgeber tätig werden. Wir beraten regelmäßig große, international tätige Unternehmen und kennen uns deshalb auch mit den internationalen Bezügen wie Entsendegestaltungen, Arbeitserlaubnissen und Aufenthaltsgenehmigungen bestens aus. Gemeinsam mit unseren Steuerrechtlern können wir unsere Beratung auch steuerlich abrunden.

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Recht bekommen vor einem Gericht oder Schiedsgericht ist das eine – einen Anspruch auch durchzusetzen kann noch einmal erhebliche Herausforderungen bereithalten, vor allem, wenn ein Schuldner - in zumeist rechtswidriger Weise - Vermögen verschiebt und damit dem Zugriff von Gläubigern entzieht.

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Unsere Praxisgruppe Bank- und Finanzrecht verfügt über umfassende Erfahrung in der Begleitung komplexer Finanzierungen. Eine hervorragende Kenntnis der Branche und eine exzellente Vernetzung in Banken, Behörden und Nationalbank ermöglichen es uns, Banken und Unternehmen in allen rechtlichen und regulatorischen Angelegenheiten umfassend zu beraten und zu begleiten.

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Die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen an Unternehmen werden immer umfangreicher, vor allem, wenn die Anforderungen verschiedener Rechtsordnungen berücksichtigt werden müssen. Die Folgen bei Verstößen können gravierend sein und vor allem hohe finanzielle Folgen für das Unternehmen und das Führungspersonal haben. Um diese Folgen zu vermeiden, können und müssen Unternehmen funktionierende Compliance Systeme aufbauen. Verstöße müssen verhindert werden und wenn sie doch vorgekommen sind, muss mit ihnen in der richtigen Weise umgegangen werden. Wir unterstützen seit vielen Jahren Unternehmen aus den verschiedensten Bereichen dabei, die für sie maßgeblichen Regeln zusammenzustellen, Verhaltensregeln zur Verhinderung von Verstößen vorzubereiten, Maßnahmenkataloge bei Verstößen aufzustellen und Mitarbeiter in den maßgeblichen Regeln und Verhaltensweisen zu schulen.

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Jede Regierung ist auf den Dialog mit den Unternehmen angewiesen – und für Unternehmen ist der Dialog mit der Regierung und demokratischen Institutionen ebenfalls wichtig. Es ist wichtig, dass die Unternehmerschaft und ihre Interessen in der Politik gehört werden und auf ihre Interessen Rücksicht genommen werden. Wir helfen Ihnen dabei, dass auch die Interessen und Belange Ihres Unternehmens wahrgenommen und berücksichtigt werden.

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Wir glauben, dass das beste Gerichtsverfahren immer noch dasjenige ist, das man nicht führt. Bevor wir Ihnen raten, ein Gerichtsverfahren zu beginnen, werden wir Sie dabei unterstützen, die Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung auszureizen. Dabei beziehen wir auch innovative Lösungsformen wie die Wirtschaftsmediation (link to respective page) mit ein. Wir wissen aber auch, dass außergerichtliche Lösungen nicht immer funktionieren, schließlich gehören dazu stets zwei.

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Das Praxisteam berät in allen Fragen des Gesellschaftsrechts, Mergers & Acquisitions. Wir helfen bei der Wahl der geeigneten Rechtsform, bei der Bestimmung der Kompetenzverteilung und bei Joint Ventures bei der Austarierung der Rechte und Pflichten der Gesellschafter. Wir begleiten Transaktionen zum Erwerb und Verkauf von Unternehmen umfassend und beraten in allen Fragen der Corporate Governance – von der Ernennung und Abberufung des Managements bis zur Begleitung jeglicher anderer Gesellschafterhandlungen.

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Der gewerbliche Rechtsschutz und das Urheberrecht spielen im Wirtschaftsverkehr eine immer größere Bedeutung. Der Schutz von Patenten, Geschmacks- und Gebrauchsmustern, Erfindungen, Marken, Urheberrechten und anderen Gegenständen geistigen Eigentums ist für innovative Unternehmen so wichtig wie ein sicheres Grundbuch- und Katasterwesen. Da Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten aber häufig zunächst unbemerkt geschehen, ist der Schutz ungleich schwerer.

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Mit einer immer stärkeren Einbindung ukrainischer und kasachischer Unternehmen in den internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr werden auch die Auseinandersetzungen über Leistungsstörungen immer internationaler – und damit immer komplexer. Verschiedenste Gerichtsstands- und Schiedsgerichtsvereinbarungen, sowie unterschiedliche Rechtsordnungen sind zu berücksichtigen, nicht nur im Hinblick auf die gerichtliche Auseinandersetzung, sondern auch im Hinblick auf die spätere Vollstreckung. Außerdem ist es wichtig, in einem frühen Stadium zu verstehen, ob und welcher Vertragspartner wirtschaftlich in der Lage ist, Ansprüche zu erfüllen oder ob möglicherweise Vermögen verschoben worden ist.

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Die Immobilienmärkte in der Ukraine und Kasachstan haben eine lebhafte und wechselvolle Entwicklung hinter sich – und gleiches gilt für das jeweilige Immobilienrecht. Auch wenn man sagen kann, dass das Immobilien und Baurecht in allen drei Märkten in den letzten 10 Jahren deutlich verbessert und weiterentwickelt wurde, so gibt es gleichwohl immer noch Haken und Ösen, an denen Immobilienprojekte und Immobilientransaktionen stecken bleiben können.

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Die Warenmärkte sind „globalisiert“ – und doch gibt es vielfach Handelshemmnisse, tarifärer Art, wie beispielsweise Zölle, und nicht-tarifärer Art, wie beispielsweise bestimmte Normen, Standards und andere Anforderungen an Waren. Eine besondere Form von tarifären Handelshemmnissen sind Antidumping-Abgaben.

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Die Praxisgruppe Kartell- und Wettbewerbsrecht verfügt über umfangreiche praktische Erfahrungen in der Beratung von Unternehmen aus unterschiedlichsten Branchen in einem breiten Spektrum von kartell- und wettbewerbsrechtlichen Fragen. Langjährige Zusammenarbeit auch mit internationalen kartell- und wettbewerbsrechtlichen Kollegen sowie ein tiefes Verständnis der Praxis der Kartellbehörde und der Gerichtspraxis helfen uns, effektive und belastbare Lösungen für nationale und internationale Unternehmen zu entwickeln.

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Das Praxisteam berät vermögende Personen und ihre Familien bei der Bildung, Verwaltung, Übertragung und dem Schutz ihrer Privatvermögen. Im Laufe der Jahre haben wir dabei immer wieder auch ausländische Jurisdiktionen mit einbezogen. Die Zusammenarbeit mit Teams anderer Unternehmenspraxen, wie Immobilienpraxis, Prozessführung, Bank- und Steuerrecht, hilft uns, die besten Lösungen basierend auf den persönlichen Bedürfnissen jedes Mandanten zu finden.

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INTEGRITES ist bekannt für seine Kompetenz in grenzüberschreitenden Streitigkeiten zwischen Parteien aus den GUS-Staaten, insbesondere aus der Ukraine und Kasachstan. Wir bieten Unterstützung und Vertretung in Schiedsverfahren in allen Phasen an – vom Anfang bis zur endgültigen Entscheidung und in der Vollstreckung des Schiedsspruches. Wir schlichten erfolgreich grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten und koordinieren komplexe Verfahren, auch unter Berücksichtigung unterschiedlicher Rechtsordnungen. Wir entwickeln mit unseren Mandanten umfassende Strategien, um ihre Interessen und Ziele zu erreichen und ihre Rechte zu schützen. Wir verfügen über eine überragende Erfahrung in Schiedsverfahren als Parteivertreter, Schiedsrichter und Gutachter.

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Das Steuer- und Zollrecht hält für Unternehmen in der Ukraine und Kasachstan viele Herausforderungen bereit. Es ist eine sich schnell wandelnde Materie und der Druck von Seiten der Steuer- und Zollbehörden kann hoch sein. Dem Druck kann man standhalten durch exzellente Vorbereitung – in der Strukturierung von Unternehmensstrukturen und Geschäften, und auch in der Auseinandersetzung mit den Behörden in einer konkreten Angelegenheit. Genau dabei können wir Sie und Ihr Unternehmen optimal unterstützen. Wir verfügen über eine starke steuer- und zollrechtliche Praxisgruppe in der GUS mit umfassenden Erfahrungen nicht nur in der Steuer- und Zollplanung, sondern auch in der Auseinandersetzung mit Steuer- und Zollbehörden, sowohl im Verwaltungsweg, als auch im Gericht.

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Wir verstehen die Erwartungen unserer Mandanten und entwickeln effektive, maßgeschneiderte Lösungen, um ihre Geschäftstätigkeit nicht nur vor externen, sondern auch vor internen Faktoren zu schützen.

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Unternehmen und Geschäftsleute sind nicht davor gefeit, in den Fokus von Strafverfolgungsbehörden zu geraten oder Opfer von kriminellen Handlungen Dritter zu werden, seien es Wettbewerber, Raider-Attacken oder sogar die eigenen Mitarbeiter. In diesen Situationen ist schnelles und strategisch richtiges Handeln wichtig. Dabei hat die Abwehr sowohl strafrechtliche, als auch allgemein wirtschaftsrechtliche Aspekte einzubeziehen. Mit einem interdisziplinären Team aus erfahrenen Strafrechtlern und wirtschaftsrechtlichen Anwälten sind wir in der Lage, Ihre persönlichen bzw. Unternehmensinteressen wirksam zu verteidigen. Dabei greifen unsere Strafrechtler auf eine hervorragende Kenntnis auch der inneren Abläufe von Strafverfolgungsbehörden zurück, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Staatsanwaltschaft erworben haben.

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