Mit einer immer stärkeren Einbindung ukrainischer und kasachischer Unternehmen in den internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr werden auch die Auseinandersetzungen über Leistungsstörungen immer internationaler – und damit immer komplexer. Verschiedenste Gerichtsstands- und Schiedsgerichtsvereinbarungen, sowie unterschiedliche Rechtsordnungen sind zu berücksichtigen, nicht nur im Hinblick auf die gerichtliche Auseinandersetzung, sondern auch im Hinblick auf die spätere Vollstreckung. Außerdem ist es wichtig, in einem frühen Stadium zu verstehen, ob und welcher Vertragspartner wirtschaftlich in der Lage ist, Ansprüche zu erfüllen oder ob möglicherweise Vermögen verschoben worden ist.

Mit langjährigen und erprobten Arbeitsbeziehungen zu vielen Partnerkanzleien in unterschiedlichsten Jurisdiktionen sind wir in der Lage, innerhalb kurzer Zeit ein Team zusammenzustellen, das Ihre Ansprüche nahezu weltweit verfolgen kann, vor staatlichen Gerichten, aber auch vor den unterschiedlichsten Schiedsgerichten (siehe zu Schiedsgerichten im Einzelnen hier).

KERNKOMPETENZEN

  • Umfassende Entwicklung einer Strategie zur Führung grenzüberschreitender Streitigkeiten, vor allem bei Beteiligung von Unternehmen und Vermögenswerten in den GUS-Staaten
  • Einbindung von ausländischen Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Ermittlern und Gutachtern in grenzüberschreitenden Verfahren; Unterstützung ausländischer Anwälte bei der Kommunikation mit lokalen Kunden
  • Arbeit mit Zeugen
  • Teilnahme an ausländischen Verfahren als Experten in den Rechtsordnungen der Ukraine und Kasachstans
  • Unterstützung bei der Sammlung von Beweismitteln für die Verhandlung von Streitigkeiten vor ausländischen Gerichten, Vorbereitung von eidesstattlichen Erklärungen und anderen Dokumenten
  • Zustellung von Verfahrensunterlagen an Unternehmen und natürliche Personen in den GUS-Staaten im Rahmen eines ausländischen Rechtsstreits oder Schiedsverfahrens
  • Unterstützung bei vorläufigen Maßnahmen im Rahmen von Streitbeilegungsverfahren bei Schiedsgerichten und ausländischen Gerichten sowie bei deren weiterer Ausführung
  • Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen und Schiedssprüchen, die in den GUS-Staaten gefällt wurden, im Ausland

ANSPRECHPARTNER

Dmytro Marchukov

SENIOR PARTNER, UKRAINE

Serhii Uvarov

Partner, Ukraine

Olena Perepelynska

Partner, Ukraine